Für Züchterinnen und Züchter
Zwischen beidem liegen zwei Jahre — und in diesen zwei Jahren entscheidet sich, ob aus dem Tier wird, wofür Sie es geholt haben.
Ein Zuchttier aus dem Ausland zu holen, ist nichts Ungewöhnliches. Linien werden weiträumig gesucht, gute Verbindungen enden nicht an der Grenze. Wenn es schiefgeht, geht es aber zweifach schief.
Erstens: Zeigt das Tier später ein Merkmal, das die Zuchttauglichkeit ausschließt, ist es als Zuchttier verloren. Alles, was Sie an Planung darauf aufgebaut haben, fällt mit ihm.
Zweitens, und das wiegt schwerer: Das Tier zu holen ist selbst der Verstoß. Nicht die Zucht damit, nicht die Weitergabe der Nachkommen — das Erwerben und das Einführen sind eigenständig verboten.
„Es ist verboten, Tiere, die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind, mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln oder weiterzugeben.“
Ein Verstoß ist eine Verwaltungsübertretung und mit Geldstrafe bis 7.500 Euro bedroht, im Wiederholungsfall bis 15.000 Euro (§ 38 Abs. 1 Z 4 TSchG). Was ein Qualzuchtmerkmal ist, definiert das Gesetz selbst: ein Anzeichen, dessen Ausprägung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Symptome aus dem Qualzuchtkatalog zur Folge hat.
Der Kauf ist der Tatbestand. Nicht erst das, was Sie daraus machen.
Die Bestimmung richtet sich an jeden. Sie setzt keine Zucht voraus, keinen Betrieb, keine Gewerblichkeit und keine Absicht — sie nennt schlicht das Importieren und das Erwerben. Damit trifft sie die Privatperson, die im Ausland einen Welpen kauft, genauso wie den Züchter, der ein Zuchttier holt.
Das ist der Teil, den kaum jemand kennt, und der Grund, warum dieses Thema heikel ist: Wer günstig im Ausland kauft, rechnet mit Tierarztkosten und mit Ärger. Mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnet niemand.
Kaufen Sie ein Tier in Österreich und stellt sich heraus, dass es Merkmale zeigt, die das Gesetz verbietet, steht der Züchter dafür ein. Er hat gezüchtet und weitergegeben; die Verantwortung endet bei ihm.
Holen Sie dasselbe Tier selbst aus dem Ausland, steht davor niemand mehr. Dann sind Sie es, der importiert und erworben hat — und die Verantwortung liegt bei Ihnen. Genau diese Lücke schließt die Bestimmung.
Sie trifft damit einen ganz bestimmten Fall: den, der über die Grenze fährt, weil er hier ein Tier mit genau den Merkmalen nicht bekommt, die das Gesetz als Qualzucht bezeichnet. Wer das tut, hat den Verstoß nicht in Kauf genommen, sondern gesucht.
Unabhängig von allen Merkmalen gilt für die Einfuhr eine Altersgrenze. Ein Tollwutschutz wird nicht anerkannt, wenn er vor der vollendeten 12. Lebenswoche verimpft wurde, und danach läuft eine dreiwöchige Wartezeit. Wer taggenau plant, kann das Tier damit frühestens in der 15. Lebenswoche holen; in der Praxis wird daraus die sechzehnte. Vorher darf kein Hund nach Österreich gebracht werden.
Die frühere Möglichkeit, einen jüngeren Welpen mit tierärztlichem Attest und ohne Tollwutimpfung mitzunehmen, gibt es nicht mehr — sie ist mit dem neuen Tierschutzgesetz ausgeschlossen worden.
Praktisch heißt das: Wer einen Welpen im Ausland mit acht oder zehn Wochen abholt, verstößt gegen geltendes Recht, gleich wie gesund das Tier ist. Bei einem Zuchttier kommt das zu allen Fragen der Zuchttauglichkeit noch obendrauf.
Wer züchtet, gilt als Fachfrau, als Fachmann. Das ist im Regelfall ein Vorteil und in diesem Fall keiner: Von jemandem, der die Rasse kennt, wird erwartet, dass er genauer hinsieht als ein Welpenkäufer.
Der Satz, den Züchter dann zu hören bekommen, lautet sinngemäß: Das hätten Sie doch schon am Welpen erkennen müssen. Fachlich ist das in vielen Fällen unmöglich — an der Erwartungshaltung ändert es nichts.
Gelenke, Luftröhre, Augen, die endgültigen Proportionen des Kopfes — all das entwickelt sich erst. Ein Welpe kann tadellos wirken und trotzdem ein Tier werden, das nicht in die Zucht darf. Das ist kein Ausnahmefall, sondern der Normalzustand: Am Welpen ist es nicht zu sehen.
Weil das Tier vor Ihnen wenig sagt, bleibt nur eines: die Elterntiere ansehen und deren Untersuchungsergebnisse verlangen. Nicht die Erzählung darüber, sondern die Befunde, jeweils einem bestimmten Tier zugeordnet.
Wer sie nicht herausgibt, hat Ihnen bereits geantwortet. Und wer weit fährt, um ein Zuchttier zu holen, sollte den Weg nicht scheuen, um die Eltern zu sehen — es ist derselbe Weg.
Das dritte Feld ist das einzige, das Jahre später noch etwas beweist.
Man kauft nicht den Welpen. Man kauft, was hinter ihm liegt.
ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter, mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Wer daran teilnimmt und die Einhaltung nachweisen kann, erfüllt damit die Anforderungen, die das Gesetz an die Zuchtwahl stellt.
Für den Zukauf hat das einen sehr handfesten Nutzen: Bei einem teilnehmenden Züchter sind die Untersuchungen der Elterntiere vorhanden, geprüft und dem einzelnen Tier zugeordnet. Sie müssen niemanden überreden, Ihnen etwas zu zeigen. Und beim Welpen selbst hängt das Zertifikat am Chip, nicht an einem Blatt Papier, das mit dem Umzug verloren geht.